Bestattungen Grevenbroich: Die Wahl der Bestattungsart
Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?
Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges, dürfen aber grundsätzlich nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.
Die Erdbestattung ist die ehemals konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft noch knapp die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde auf einem kommunalen oder kirchlichen Friedhof übergeben.
Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne in einer Urnengrabstelle, in einer Urnenstele oder einer Urnenwand (Kolumbarium) beigesetzt. Auch gibt es zunehmend Grabeskirchen, die Urnenbestattungen anbieten. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Flussbestattung oder Seebestattung, bei der eine spezielle Urne dem Fluss oder der See übergeben wird.
Eine Verstreuung der Asche ist in NRW nur möglich, wenn eine letztwillige Verfügung der/des Verstorbenen vorliegt, die zu Lebzeiten erstellt wurde. Streufelder gibt es in Grevenbroich derzeit auf den Friedhöfen in Elsen, Neuenhausen und Gustorf.
Auch für sehr moderne Formen wie die Weltraumbestattung, die Flugzeugbestattung, die Ballonbestattung oder die Diamantbestattung ist die vorherige Einäscherung erforderlich.
Ansonsten gibt es auch noch die Möglichkeit der Naturbestattung in einem Ruheforst an oder zwischen den Bäumen mit oder ohne Namensplakette.
Wir sind Partner aller Anbieter alternativer Bestattungsformen und können Sie gerne ausführlich dazu beraten.
Bestattungen Grevenbroich: Grabarten
Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Bestattungsform zur Individualität des Verstorbenen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Kosten an. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Grabarten.
• Wahlgrab (Erd,-Feuerbestattung)
Schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen – das ist möglich, wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung.
• Reihengrab (Erd,-Feuerbestattung)
In Reihen platzierte Gräber werden in chronologischer Folge belegt: Die Reihe wird mit jedem verstorbenen Individuum fortgeführt. Die Grabstellen sind also für nur eine Bestattung ausgelegt. Familienangehörige müssen später an einem separaten Platz bestattet werden.
• Rasengrab (Erd,-Feuerbestattung) Anonyme Grabstelle (Urne)
Auf einem Rasengrab ist in der Regel ein Grabstein platziert, vorgeschrieben ist das jedoch nicht immer. Für Pflege des Rasens ist der Träger der Grabstelle verantwortlich.
In Grevenbroich werden anonyme (namenlose) Grabstellen nur für Urnen angeboten. Dies ist auf den Friedhöfen in Neurath, Frimmersdorf, Neuenhausen und Kapellen möglich.
• Urnenwände (Feuerbestattung)
Als Kolumbarium wird eine Urnenwand bezeichnet. Jede der Kammern in dieser Wand kann eine oder mehrere Urne aufnehmen. Eine Gravur, meist in eine Steinplatte gemeißelt, erinnert an die Verstorbenen.
Bestattung Grevenbroich: Feuerbestattung
Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eine entsprechender Wunsch des Verstorbenen ist ebenso notwendig wie eine zweite Leichenschau vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium. Vergleichbar mit der Dekomposition des Körpers bei einer Erdbestattung, kommt es bei der Verbrennung durch auf 800 Grad erhitzte Luft zu einer Dehydrierung. Der Vorgang ist jedoch viel schneller abgeschlossen: Er dauert nur ca. 90 Minuten. Nach der Verbrennung nimmt eine Aschekapsel die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Bestattet wird die Kapsel in einer weiteren Urne.
Bestattung Grevenbroich: Flussbestattung und Seebestattung
Auch im Falle einer Flussbestattung oder Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen zunächst in eine Urne gefüllt. In Anwesenheit der Trauergäste (sofern gewünscht) wird diese wasserlösliche Urne auf einem Fluss oder auf hoher See von einem Schiff aus dem Wasser übergeben. In Deutschland ist die Flussbestattung nicht erlaubt. Sie wird daher in den benachbarten Niederlanden angeboten - Fahrzeit mit dem PKW von Grevenbroich z.B. zum Schiffsanleger in Roermond nur ca. 45 Minuten.
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